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Erklärung zur Informationspflicht

Datenschutzerklärung

Der Schutz deiner persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Ich verarbeite deine Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).

Wenn du per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit mir aufnimmst, werden deine angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne deine Einwilligung weitergegeben. 

Im Falle eines Vertragsabschlusses (über Unterricht, Pferdetraining, Kurse etc.) werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.  

Du hast die Möglichkeit, über diese Website meinen Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötige ich deine E-Mail-Adresse und deine Erklärung, dass du mit dem Bezug des Newsletters einverstanden bist.

Das Abo des Newsletters kannst du jederzeit stornieren per E-Mail an christina.weissenboeck@edumail.at. Ich lösche anschließend umgehend deine Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand. Durch diesen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Harmonisches Miteinander braucht Regeln, so auch im Reitunterricht. Damit sich Mensch und Tier gleichermaßen wohlfühlen, bitte ich dich, dich an folgende Regeln zu halten, damit wir gemeinsam Spaß und Freude im Unterricht haben können.

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Mag. Christina Weißenböck (nachfolgend „Ausbildnerin" genannt) und der Kundin/dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Unterricht, die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren, sowie über das Training von Pferden.

 

§ 2 Durchführung des Unterrichts

Der Unterricht findet ausschließlich mit dem Pferd der Kundin/des Kunden sowie auf der von ihr/ihm benannten Reitanlage bzw. bei Theorieunterricht auch online statt. Die Unterrichtseinheit beginnt mit der Anwesenheit der Ausbildnerin.

Die Ausbildnerin hat beim Unterricht die Weisungsbefugnis. Das Reiten wird bei Zuwiderhandeln untersagt.

Die Ausbilderin entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die Einstufung der Kundin/des Kunden sowie über die Inhalte der Einheit.

Die Kundin/Der Kunde trägt dafür Sorge, dass ihr/sein Pferd zu Beginn der Einheit geputzt und in artgerechter Weise gezäumt und gesattelt bzw. für die Arbeit an der Longe oder an der Hand ausgerüstet sowie dementsprechend aufgewärmt ist.

§ 3 Ausrüstung

Jede Kundin/jeder Kunde, die/der an einer Reitstunden teilnimmt, hat einen Reithelm sowie entsprechende Reitkleidung zu tragen, Richtlinie laut ÖTO. Der Helm muss den Bestimmungen der ÖTO entsprechen. Das Tragen einer Sicherheitsweste wird empfohlen.

§ 4 Entgelt

Das Entgelt ist nach einer einzelnen Unterrichts-/Trainingseinheit oder vor Beginn eines Wochenangebots (Block) nach Rechnungslegung durch die Ausbilderin per Überweisung zur Zahlung fällig. Der Preis bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Eine Einheit dauert 45-60 Minuten. Die Einheit kann aus praktischem Unterricht und/oder Theorie bestehen. Die Einheit wird an dem zwischen der Ausbildnerin und der Kundin/dem Kunden vorab vereinbarten Termin erteilt.

Die Ausbildnerin ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse sämtlicher Kundinnen/Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass die Kundin/der Kunde der Ausbilderin unverzüglich telefonisch informiert, wenn sie/er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Erfolgt diese Information zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Ausbildnerin vor, das halbe Entgelt zu berechnen; bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich die Ausbilderin vor, das volle Entgelt zu berechnen, es sei denn, es wird von der Kundin/vom Kunden für gleichwertigen Ersatz gesorgt. Dies gilt auch dann, wenn der Termin wegen Verletzung/Erkrankung der Kundin/des Kunden, Verletzung/Erkrankung des Pferdes oder Unbenutzbarkeit der Reitanlage abgesagt wird. Im Fall eines Zahlungsverzuges fallen die gesetzlichen Verzugszinsen für VerbraucherInnen in der Höhe von 4% sowie Mahnspesen an.

Sagt die Ausbildnerin eine Einheit ab, besteht ein Anspruch auf Terminverschiebung oder Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern kein Alternativtermin vereinbart wird.

Wochenangebot (Block)

Es besteht die Möglichkeit, für den Zeitraum von 11 Wochen 11 wöchentlich stattfindende Einheiten zu erwerben. Dann ist ist die 11. Einheit gratis. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für den Zeitraum von 6 Wochen 6 wöchentlich stattfindende Einheiten zu erwerben. Die 6. Einheit kostet dann weniger. Dieses Angebot ist nicht übertragbar und kann auch nicht rückerstattet werden. Im Fall der Nichtinanspruchnahme einer oder mehrere wöchentlicher Einheiten verfallen diese. Das Entgelt ist dennoch in voller Höhe zu entrichten. Anfallende Fahrtkosten sind unabhängig von diesem Angebot. Das gesamte Entgelt ist vor Beginn der ersten Unterrichts-/Trainingseinheit zu entrichten.

Im Fall eines Zahlungsverzuges fallen die gesetzlichen Verzugszinsen für Verbraucher in der Höhe von 4% sowie Mahnspesen an.

Zusätzlich zum Entgelt für den Unterricht/Training werden Anfahrtskosten verrechnet.

§ 5 Haftung

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder. Die Ausbildnerin weist darauf hin, dass sie für Unfälle oder Schäden, die im Zusammenhang mit dem Unterricht oder dem Training eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ausbildnerin beruht. Reiten bzw. Pferdetraining ist Sport und benötigt eine passende Ausrüstung und eine gewisse Kondition. Pferde sind Fluchttiere, die oft unerwartet auf etwas (z. B. ein wegfliegender Vogel oder eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm etc.) reagieren. Auch als Ausbildnerin kann man nicht verhindern, dass das Pferd einen Satz macht oder plötzlich schneller läuft, als es eigentlich soll und es dadurch zu Unfällen oder Schäden kommt. 

§ 6 Vorträge, Kurse, Seminare, Workshops, Lehrgänge (nachfolgend "Kurs"):

Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Tragen eines Reithelms beim Reiten Pflicht. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Anmeldung ist gültig mit dem Eingang der Anzahlung bzw. Zahlung des Kursbeitrages auf das angegebene Konto und dem ausgefüllten Anmeldeformular bzw. schriftlicher Anmeldung an christina.weissenboeck@edumail.at.

Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn wird die Anzahlung zurückerstattet. Der Rücktritt hat schriftlich an christina.weissenboeck@edumail.at zu erfolgen.

Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Schadensfall jegliche Haftungsansprüche gegenüber der Ausbilderin, der Organisatorin/dem Organisator, der Stallbetreiberin/dem Stallbetreiber oder der Ausrüstung ausgeschlossen sind. VeranstalterIn und KursleiterIn schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen.

Bei Teilnahme mit Pferd muss die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Pferdepass mit gültigem Impfschutz mitführen, das Pferd muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. Für das Pferd muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

Die Veranstalterin/Der Veranstalter kann den Kursort verlegen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. 

Der Ausbilderin behält sich vor, die Durchführung eines Kurses aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abzusagen. Die TeilnehmerInnen werden bei Absage eines Wochenendkurses spätestens 3 Tage vor Kursbeginn benachrichtigt und eine bereits geleistete Zahlung (Anzahlung oder komplette Kursgebühr) wird spätestens 14 Tage nach geplantem Kursbeginn erstattet.

 

§7 Allgemeine Bestimmungen:

Fotos und Videoaufzeichnungen von anwesenden Personen (im Rahmen des Kurses) dürfen nur nach deren Zustimmung und der Zustimmung der Ausbilderin veröffentlicht werden!

§ 8 Gerichtsstand ist Wien

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